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Markt und Standort

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beratungsgesellschaft


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Rechtshinweise

1. Die Firma Markt und Standort wird ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen tätig. Von ihnen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.
2. Die Firma Markt und Standort übt eine Tätigkeit im Sinne beratender Dienstleistung aus. Sie bedient sich dabei, bezogen auf die jeweilige Problemstellung, der wissenschaftlich anerkannten Methoden der Markt-, Standort- und Sozialforschung.
3. Angebote unterbreitet die Firma Markt und Standort grundsätzlich in Form von Projektvorschlägen. Diese geben wieder die Aufgabenstellung, den Ablauf des Projekts, Methodik, Versuchsanordnung, Auswertungskriterien – sowie den absehbaren Zeitbedarf und das Honorar. Soll die Firma Markt und Standort ein Angebot abgeben, das über den Umfang eines Rahmenvorschlages hinausgeht, teilt sie dem Interessenten vor Ausarbeitung des Projektvorschlages mit, in welchem Umfang die Ausarbeitung besonderer Projektunterlagen (z.B. Fragebogen, Stichprobenpläne, Dokumentationen etc.) erforderlich wird und welches Honorar hierfür zu entrichten ist. Sie kann das angegebene Honorar verlangen, wenn der Interessent trotz entsprechenden Hinweisen und Einräumung einer angemessenen Äußerungspflicht nicht widersprochen hat. Das Urheberrecht der Firma Markt und Standort bleibt hiervon unberührt.
4. Das im Angebot genannte Honorar umfaßt grundsätzlich alle Leistungen die von der Firma Markt und Standort für eine dem Projektvorschlag entsprechende Auftragsausführung zu erbringen sind; es schließt die Lieferung von drei Berichtsexemplaren in deutscher Sprache ein. Für Sonderwünsche des Auftraggebers, z.B. für die Lieferung zusätzlicher Berichtsexemplare, die Erstellung von Übersetzungen der Projektberichte und die Ausarbeitung von Vor- und Zwischenberichten kann die Firma Markt und Standort ein angemessenes Zusatzhonorar beanspruchen.
5. Inhalt und Umfang des der Firma Markt und Standort erteilten Auftrages bestimmen sich ausschließlich nach den zwischen dem Institut und dem Auftraggeber getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen des Auftragsvolumens nach Vertragsabschluß bedürfen ebenfalls einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bringen Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers für die Firma Markt und Standort Mehrkosten, ist sie berechtigt, das Honorar entsprechend anzupassen. Gleiches gilt, wenn aus anderen, von der Firma Markt und Standort nicht zu vertretenden Gründen Mehrkosten entstehen.
6. Die Firma Markt und Standort gewährt grundsätzlich keine Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Produktgegenstände oder Untersuchungsmethoden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung, in der auch die Dauer der Exklusivität und das zusätzlich zu berechnende Honorar festzulegen sind.
7. Das vereinbarte Honorar dient der Finanzierung des Projektvorhaben; deshalb ist grundsätzlich Vorauszahlung erforderlich. Soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wird, werden Honorare zu 50% bei Auftragserteilung, zu 25% bei Beginn der Feldarbeit und zu 25% bei Auslieferung der Projektergebnisse fällig. Zusätzlich zu den vereinbarten Honoraren berechnet die Firma Markt und Standort die gesetzliche Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Honorare sind sofort nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
8. Grundsätzlich erhält der Auftraggeber Projektvorschläge und Projektberichte ausschließlich zu seinem eigenen internen Gebrauch. Eine auch nur teilweise Veröffentlichung ihres Inhalts durch den Auftraggeber bedarf daher der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma Markt und Standort. Entsprechendes gilt für jede sonstige Weitergabe von Informationen über die oder aus den von der Firma Markt und Standort geleisteten Forschungsarbeiten an Dritte (Kunden, Lieferanten, Außendienst etc.), sei es durch deren Vervielfältigung oder Druck, sei es durch Speicherung und Verarbeitung in oder Ausgabe aus Informations- und Dokumentationssystemen (information-storage-and retrieval-systems).
9. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erwirbt der Auftraggeber das Eigentum an dem bei Auftragsdurchführung anfallendem Material und Projektergebnissen – Projektvorschlag und –berichte, Fragebogen, Datenträger, Datenbänder etc.. Die Firma Markt und Standort hat jedoch das Recht, diese Materialien zu nutzen und sämtliche Daten, die im Rahmen des Projektes generiert werden, für Datenbanken und interne Forschungszwecke zu verwenden, auch nach der Beendigung der Vertragsbeziehungen. Eigentums- und Urheberrechte an der Untersuchungskonzeption liegen ausschließlich bei der Firma Markt und Standort.
10. Die Firma Markt und Standort verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. Wenn sich aus der Anlage des Projektes diese Möglichkeit ergibt, kann der Auftraggeber mit der Firma Markt und Standort vereinbaren, daß Projektergebnisse ausschließlich ihm zur Verfügung gestellt werden, ihm also die Exklusivität der Ergebnisse zugesichert wird. Auch dann bleibt jedoch unberührt das Recht der Firma Markt und Standort, die methodischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Projekt für eigene Zwecke zu nutzen.
11. Der Auftraggeber ist berechtigt, in den Geschäftsräumen der Firma Markt und Standort die Original-Erhebungsunterlagen einzusehen. Die Anonymität der Informanten darf jedoch nicht verletzt werden. Verursachen Maßnahmen, die zum Schutze der Anonymität erforderlich werden, Kosten, müssen diese vom Auftraggeber getragen werden.
12. Die Firma Markt und Standort wird, wenn nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, Erhebungsunterlagen ein Jahr und Datenträger für die Dauer von zwei Jahren ab Auslieferung des Projektberichts aufbewahren. Der Auftraggeber kann mit der Firma Markt und Standort vereinbaren, daß ihm gegen Berechnung eines gesonderten Honorars ein gedoppelter anonymisierte Datensatz überlassen wird.
13. Die Firma Markt und Standort wird das in Auftrag gegebene Projekt mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen und auswerten. Das Erreichen bestimmter Projektergebnisse oder Forschungsziele kann das Institut jedoch nicht gewährleisten. Beanstandungen der Projekte, hierbei insbesondere ihrer methodischen Anlage, der Versuchsanordnung und der Auswertung, können nur auf eine schuldhafte Verletzung der der Firma Markt und Standort obliegenden Sorgfaltspflicht gestützt werden. Erkenntnisse, die erst bei der Durchführung des Projektes gewonnen werden, können keine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Konzeption des Projekts begründen. Hat das Institut schuldhaft seine Sorgfaltspflicht verletzt, verpflichtet es sich zur Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder binnen einer angemessenen vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist nicht durchgeführt, kann der Auftraggeber das Honorar angemessen mindern. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, gleich welcher Art, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem für ihn durchgeführten Projekt entstehen, sind, soweit dem Institut nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ausgeschlossen.
14. Werden Untersuchungsergebnisse aus Gründen, die das Institut zu vertreten hat, nicht termingerecht übergeben, kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Ablauf insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die im Auftrag festgelegten Leistungen noch nicht erbracht sind. Weitergehende Ansprüche, hierbei insbesondere solche auf Ersatz eines Verzuggsschadens, sind, soweit der Firma Markt und Standort nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, ausgeschlossen.
15. Die Ersatzpflicht der Firma Markt und Standort für von ihr zu vertretende Schäden gleich welcher Art ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf die Gesamthöhe des Honorars, das für den betreffenden Auftrag vereinbart wurde.
16. Erfüllungsort und – soweit Auftraggeber Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben – auch Gerichtsstand ist der Sitz des Instituts.
17. Für eventuell unwirksame Bestimmungen gilt eine zulässige, ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst entsprechende Regelung. Diese Geschäftsbedingungen basieren auf der beim Bundeskartellamt angemeldeten Empfehlungen des Arbeitskreises Deutscher Marktforschungsinstitute e.V. (ADM) sowie dem "internationalen Codex für die Praxis der Marketingforschung" der internationalen Handelskammer und dem "Code of Standarts and Ethical Practice" der ESOMAR.

Stand 1.Juni 2004