1. Die Firma Markt und Standort wird ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen tätig. Von ihnen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.
2. Die Firma Markt und Standort übt eine Tätigkeit im Sinne beratender
Dienstleistung aus. Sie bedient sich dabei, bezogen auf die jeweilige
Problemstellung, der wissenschaftlich anerkannten Methoden der Markt-, Standort-
und Sozialforschung.
3. Angebote unterbreitet die Firma Markt und Standort grundsätzlich in Form von
Projektvorschlägen. Diese geben wieder die Aufgabenstellung, den Ablauf des
Projekts, Methodik, Versuchsanordnung, Auswertungskriterien – sowie den
absehbaren Zeitbedarf und das Honorar. Soll die Firma Markt und Standort ein
Angebot abgeben, das über den Umfang eines Rahmenvorschlages hinausgeht, teilt
sie dem Interessenten vor Ausarbeitung des Projektvorschlages mit, in welchem
Umfang die Ausarbeitung besonderer Projektunterlagen (z.B. Fragebogen,
Stichprobenpläne, Dokumentationen etc.) erforderlich wird und welches Honorar
hierfür zu entrichten ist. Sie kann das angegebene Honorar verlangen, wenn der
Interessent trotz entsprechenden Hinweisen und Einräumung einer angemessenen
Äußerungspflicht nicht widersprochen hat. Das Urheberrecht der Firma Markt und
Standort bleibt hiervon unberührt.
4. Das im Angebot genannte Honorar umfaßt grundsätzlich alle Leistungen die von
der Firma Markt und Standort für eine dem Projektvorschlag entsprechende
Auftragsausführung zu erbringen sind; es schließt die Lieferung von drei
Berichtsexemplaren in deutscher Sprache ein. Für Sonderwünsche des
Auftraggebers, z.B. für die Lieferung zusätzlicher Berichtsexemplare, die
Erstellung von Übersetzungen der Projektberichte und die Ausarbeitung von Vor-
und Zwischenberichten kann die Firma Markt und Standort ein angemessenes
Zusatzhonorar beanspruchen.
5. Inhalt und Umfang des der Firma Markt und Standort erteilten Auftrages
bestimmen sich ausschließlich nach den zwischen dem Institut und dem
Auftraggeber getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen des
Auftragsvolumens nach Vertragsabschluß bedürfen ebenfalls einer ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung. Bringen Änderungs- oder Zusatzwünsche des
Auftraggebers für die Firma Markt und Standort Mehrkosten, ist sie berechtigt,
das Honorar entsprechend anzupassen. Gleiches gilt, wenn aus anderen, von der
Firma Markt und Standort nicht zu vertretenden Gründen Mehrkosten entstehen.
6. Die Firma Markt und Standort gewährt grundsätzlich keine Exklusivität für
bestimmte Produktfelder, Produktgegenstände oder Untersuchungsmethoden.
Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung, in der auch die Dauer der
Exklusivität und das zusätzlich zu berechnende Honorar festzulegen sind.
7. Das vereinbarte Honorar dient der Finanzierung des Projektvorhaben; deshalb
ist grundsätzlich Vorauszahlung erforderlich. Soweit nicht schriftlich anderes
vereinbart wird, werden Honorare zu 50% bei Auftragserteilung, zu 25% bei Beginn
der Feldarbeit und zu 25% bei Auslieferung der Projektergebnisse fällig.
Zusätzlich zu den vereinbarten Honoraren berechnet die Firma Markt und Standort
die gesetzliche Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Honorare sind sofort
nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
8. Grundsätzlich erhält der Auftraggeber Projektvorschläge und Projektberichte
ausschließlich zu seinem eigenen internen Gebrauch. Eine auch nur teilweise
Veröffentlichung ihres Inhalts durch den Auftraggeber bedarf daher der
vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma Markt und Standort. Entsprechendes
gilt für jede sonstige Weitergabe von Informationen über die oder aus den von
der Firma Markt und Standort geleisteten Forschungsarbeiten an Dritte (Kunden,
Lieferanten, Außendienst etc.), sei es durch deren Vervielfältigung oder Druck,
sei es durch Speicherung und Verarbeitung in oder Ausgabe aus Informations- und
Dokumentationssystemen (information-storage-and retrieval-systems).
9. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erwirbt der Auftraggeber das Eigentum
an dem bei Auftragsdurchführung anfallendem Material und Projektergebnissen –
Projektvorschlag und –berichte, Fragebogen, Datenträger, Datenbänder etc.. Die
Firma Markt und Standort hat jedoch das Recht, diese Materialien zu nutzen und
sämtliche Daten, die im Rahmen des Projektes generiert werden, für Datenbanken
und interne Forschungszwecke zu verwenden, auch nach der Beendigung der
Vertragsbeziehungen. Eigentums- und Urheberrechte an der Untersuchungskonzeption
liegen ausschließlich bei der Firma Markt und Standort.
10. Die Firma Markt und Standort verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber
erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich
für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. Wenn sich aus der Anlage des
Projektes diese Möglichkeit ergibt, kann der Auftraggeber mit der Firma Markt
und Standort vereinbaren, daß Projektergebnisse ausschließlich ihm zur Verfügung
gestellt werden, ihm also die Exklusivität der Ergebnisse zugesichert wird. Auch
dann bleibt jedoch unberührt das Recht der Firma Markt und Standort, die
methodischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Projekt für eigene
Zwecke zu nutzen.
11. Der Auftraggeber ist berechtigt, in den Geschäftsräumen der Firma Markt und
Standort die Original-Erhebungsunterlagen einzusehen. Die Anonymität der
Informanten darf jedoch nicht verletzt werden. Verursachen Maßnahmen, die zum
Schutze der Anonymität erforderlich werden, Kosten, müssen diese vom
Auftraggeber getragen werden.
12. Die Firma Markt und Standort wird, wenn nicht anders ausdrücklich
schriftlich vereinbart ist, Erhebungsunterlagen ein Jahr und Datenträger für die
Dauer von zwei Jahren ab Auslieferung des Projektberichts aufbewahren. Der
Auftraggeber kann mit der Firma Markt und Standort vereinbaren, daß ihm gegen
Berechnung eines gesonderten Honorars ein gedoppelter anonymisierte Datensatz
überlassen wird.
13. Die Firma Markt und Standort wird das in Auftrag gegebene Projekt mit der
erforderlichen Sorgfalt durchführen und auswerten. Das Erreichen bestimmter
Projektergebnisse oder Forschungsziele kann das Institut jedoch nicht
gewährleisten. Beanstandungen der Projekte, hierbei insbesondere ihrer
methodischen Anlage, der Versuchsanordnung und der Auswertung, können nur auf
eine schuldhafte Verletzung der der Firma Markt und Standort obliegenden
Sorgfaltspflicht gestützt werden. Erkenntnisse, die erst bei der Durchführung
des Projektes gewonnen werden, können keine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei
der Konzeption des Projekts begründen. Hat das Institut schuldhaft seine
Sorgfaltspflicht verletzt, verpflichtet es sich zur Nachbesserung. Ist eine
Nachbesserung nicht möglich oder binnen einer angemessenen vom Auftraggeber
gesetzten Nachfrist nicht durchgeführt, kann der Auftraggeber das Honorar
angemessen mindern. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz unmittelbarer oder
mittelbarer Schäden, gleich welcher Art, die dem Auftraggeber im Zusammenhang
mit dem für ihn durchgeführten Projekt entstehen, sind, soweit dem Institut
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ausgeschlossen.
14. Werden Untersuchungsergebnisse aus Gründen, die das Institut zu vertreten
hat, nicht termingerecht übergeben, kann der Auftraggeber eine angemessene
Nachfrist setzen und nach deren Ablauf insoweit vom Vertrag zurücktreten, als
die im Auftrag festgelegten Leistungen noch nicht erbracht sind. Weitergehende
Ansprüche, hierbei insbesondere solche auf Ersatz eines Verzuggsschadens, sind,
soweit der Firma Markt und Standort nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fallen, ausgeschlossen.
15. Die Ersatzpflicht der Firma Markt und Standort für von ihr zu vertretende
Schäden gleich welcher Art ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf die
Gesamthöhe des Honorars, das für den betreffenden Auftrag vereinbart wurde.
16. Erfüllungsort und – soweit Auftraggeber Vollkaufleute, juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben – auch Gerichtsstand ist der
Sitz des Instituts.
17. Für eventuell unwirksame Bestimmungen gilt eine zulässige, ihrem
wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst entsprechende Regelung. Diese
Geschäftsbedingungen basieren auf der beim Bundeskartellamt angemeldeten
Empfehlungen des Arbeitskreises Deutscher Marktforschungsinstitute e.V. (ADM)
sowie dem "internationalen Codex für die Praxis der Marketingforschung" der
internationalen Handelskammer und dem "Code of Standarts and Ethical Practice"
der ESOMAR.
Stand 1.Juni 2004